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"sponsored by Oceania Cruises" - was bedeutet das fĂĽr cruisetricks.de?

Verbotene Gegenstände auf Kreuzfahrt und bei Landgängen: Das sollten Sie wissen

Wer auf Kreuzfahrt geht, sollte sich nicht nur Gedanken darüber machen, was er auf keinen Fall im Koffer fehlen darf (unsere Packtipps). Auch das, was nicht in den Koffer darf oder sollte, ist eine Überlegung wert. Bei den meisten Kreuzfahrt-Reedereien gibt es in den Reisebedingungen nämlich eine Liste verbotener Gegenstände. Darunter sind auch Dinge, die man zu Hause lassen kann, weil sie ab Bord ohnehin vorhanden sind.

Cruisetricks.de hat aus den Reisebedingungen der Kreuzfahrtgesellschaften und Erfahrungsberichten von Kreuzfahrern eine Liste der Dinge zusammengestellt, die Sie bei einer Kreuzfahrt am besten zu Hause lassen. Die Palette reicht von selbstverständlich bis skurril, von unsinnig bis vernünftig.

Auch Ausnahmen gibt es übrigens – beispielsweise für Behinderte, die etwa auf einen Blindenhund angewiesen sind. In diesen Fällen sollte man aber trotzdem zuvor bei der Kreuzfahrtgesellschaft nachfragen, damit es vor Ort keine Probleme gibt.

Die Relevanten: am häufigsten konfiszierte Gegenstände

Die Regeln der Reedereien ändern sich häufig, typischerweise kommen neue Verbote hinzu. Aber nicht alles in der folgenden Liste ist bei allen Reedereien verboten. Daher sollte man sich Zeit nehmen, um einen Blick in die FAQ oder Reisebedingungen der jeweiligen Reederei werden, wenn man plant, folgende Gegenstände mitzunehmen:

  • BĂĽgeleisen, Tauchsieder, Kaffeemaschinen, Reiskocher: Alle Elektrogeräte, die Hitze erzeugen, sind eine potenzielle Brandgefahr und werden daher von den meisten Kreuzfahrtgesellschaften konfisziert (aber immerhin nach der Kreuzfahrt beim Aussteigen zurĂĽckgegeben).
  • Kerzen: Brandgefahr
  • Mehrfachsteckdosen: auch solche ohne Kabel, sind bei fast allen Reedereien verboten, weil sie eine erhöhte Brandgefahr darstellen.
  • Alkoholische Getränke (ein schwieriges Thema; mehr dazu im Beitrag „Alkohol an Bord schmuggeln„)
  • Föhn: gibt es an Bord ohnehin. Eigener Föhn macht gelegentlich Probleme, siehe „Elektrogeräte“, Glätteisen sind aber meist erlaubt.
  • Cannabis / Marihuana: und zwar auch dann, wenn es medizinischen Zwecken dient und ein Rezept dafĂĽr vorliegt
  • Videospiel-Konsolen (Nintendo Wii, Xbox, Playstation)
  • Surfbretter
  • Fahrräder
  • Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen (Brandgefahr)
  • Drohnen: Logisch, eine Drohne an Bord fliegen zu lassen, ist lästig und gefährlich fĂĽr andere Passagiere. Deshalb verbieten viele Reedereien das Mitbringen von Drohnen sogar komplett. Wer dennoch eine Drohne fĂĽr die Landgänge dabei haben will, sollte das vorab mit der Reederei klären. Manche konfiszieren Drohne, händigen Sie aber fĂĽr Landgänge jeweils beim Verlassen des Schiffs aus.
  • Boom Boxes, USB-Lautsprecher: einige Reedereien verbieten inzwischen auch portable Lautsprecher, typischerweise USB-Boxen, um eine Belästigung anderer Passagiere auszuschlieĂźen.
  • Musikinstrumente: aus ähnlichen GrĂĽnden wie USB-Lautsprecher, aber hier gibt es Ausnahmen.
  • Internet-Router, Satellitenempfangsanlagen: einige Reedereien vermeiden mit diesem Verbot, dass Passagiere ein einzelnes Internet-Paket an Bord kaufen und es dann mit einem eigenen Route mit Mitreisenden teilen (was freilich auch ĂĽber die Mobile-Hotspot-Funktion vieler Smartphones funktioniert).

Was man zu Hause lassen kann, weil es das ohnehin an Bord gibt:

  • Shampoo und Seife – gibt es an Bord. Wer bestimmte Marken oder Qualitäten bevorzugt, sollte trotzdem seine eigene Ausstattung mitnehmen.
  • HandtĂĽcher: gibt es an Bord, meist auch BadetĂĽcher fĂĽr den Strand

Die Selbstverständlichen: was offensichtlich nichts auf einem Kreuzfahrtschiff verloren hat

Verboten ist so ziemlich alles, was auch an Land verboten oder nur unter strengen Auflagen erlaubt ist. Und auch Tiere stehen in dieser Liste, obwohl sie an Land natĂĽrlich keinen Restriktionen unterliegen.

  • Waffen aller Art, auch Pfefferspray, Messer, Baseball-Schläger und Ă„hnliches; auch keine Spielzeugwaffen fĂĽr Kinder, wenn sie einigermaĂźen realistisch aussehen. Kleinere Taschenmesser sind in der Regel unproblematisch (bis zu 10 cm Länge).
  • Feuerwerkskörper (auch kleine Tischfeuerwerke und Ă„hnliches)
  • Drogen (auch Marihuana, selbst in Länder, in denen das an Land zulässig ist)
  • Tiere (mit wenigen Ausnahmen)

Die Skurilen: erstaunlich, was Menschen so alles versuchen, auf Kreuzfahrt mitzunehmen

Bei diesem Dingen fragt man sich schon, wie jemand auch nur auf die Idee kommen kann so etwas auf ein Kreuzfahrtschiff mitzubringen. Scheint aber vorzukommen, sonst wĂĽrde es in den Regeln der Reedereien wohl nicht drinstehen.

  • Metalldetektoren
  • Segways
  • Handschellen
  • Ventilatoren

Problematische Gegenstände bei Landgängen

Leicht übersehen Kreuzfahrer, dass auch in den Ländern, in denen sie während einer Reise an Land gehen, unerwartete Fallen lauern, in Form von lokalen Gesetzen, die bestimmte Gegenstände verbieten. Deshalb sollte man sie zumindest grob über das jeweilige Reiseland informieren. Typische Beispiele sind:

  • Vapes und E-Zigaretten: In Mexiko beispielsweise ist der Einfuhr von Vapes verboten.
  • Medikamente: Vor allem in arabischen Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten selbst einige in Europa frei verkäufliche Medikamente als verbotene Drogen: ADHS-Medikamente wie Ritalin, einige Erkältungs- und Grippemittel wie Pseudoephedrin oder Dextromethorphan, Codein (zum Beispiel im Hustensaft),  Psychopharmaka, Hormonpräparate – und zwar oft auch dann, wenn man ein Rezept dafĂĽr hat. Bei manchen Medikamenten kann man vorab eine Genehmigung beantragen.
  • Obst, GemĂĽse, Fleischprodukte: In vielen Ländern ist die Einfuhr von offenen Lebensmitteln verboten. Man sollte sich also besser kein Lunchpaket am FrĂĽhstĂĽcksbuffet fĂĽr den Landgang zusammenstellen …

Verbotene Gegenstände wird konfisziert

Was passiert, wenn man dennoch – ob absichtlich oder aus Versehen – im Koffer oder im Handgepäck etwas einpackt, das nicht mit an Bord darf? Solche Gegenstände werden an der Gangway konfisziert und in den meisten Fällen am Ende der Reise unmittelbar bei der Ausschiffung wieder ausgehändigt, gelegentlich auch schon am Abend vorher in die Kabine geliefert.

Ausnahme: Illegaler Dinge wie Drogen oder Explosivstoffen oder beispielsweise auch bei einem Landgang eingekauften, frischen Fisch erhält man auch nach der Kreuzfahrt nicht zurück.

Als Ergebnis von Security-Paranoia und Klagewut in den USA neigen vor allem amerikanische Kreuzfahrtgesellschaften dazu, potenziell gefährliche Gegenstände zu konfiszieren. Aber auch deutsche und europäische Reedereien sind typischerweise streng, wenn es um potenziell gefährliche Gegenstände geht, vor allem bei Brandrisiko.

Da kann beim Durchleuchten des Koffers beim Check-in passieren, aber zum Beispiel auch dann, wenn ein Kabinen-Steward einen eingesteckten, unbeaufsichtigten Lockenwickler im Bad findet. Beispielsweise ist es bei MSC offenbar üblich, dass Ladegeräte für Handy oder Kamera-Akkus vom Kabinensteward ausgesteckt und Mehrfachsteckdosen sogar konfisziert werden, wenn sie unbeaufsichtigt in der Kabine in Betrieb sind.

Bei Elektrogeräten ist der Grund eine potenzielle Brandgefahr. Und da sollte man sich nichts vormachen: Ein Feuer ist tatsächlich mit weitem Abstand das gefährlichste, was auf einem Kreuzfahrtschiff passieren kann. In gewisser Hinsicht ist Übervorsicht hier durchaus zu verstehen.

18 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

18 Gedanken zu „Verbotene Gegenstände auf Kreuzfahrt und bei Landgängen: Das sollten Sie wissen“

  1. Toller Artikel ! Da musste ich doch das ein oder andere mal herzlich schmunzeln… offenbar wird ja doch einiges merkwĂĽrdiges mehr mitgenommen als man denkt…(Spielekonsole, Ventilatoren?!) Es ist noch gar nicht solange her, da waren auch Babyflaschenwärmer aus SicherheitsgrĂĽnden verboten. Zumindest das scheint sich etwas gelockert zu haben…
    Aber bzgl. „Kinder“ – eigentlich mĂĽsste das doch bei der Buchung schon auffallen bzw. dann gar nicht möglich sein so einzubuchen?

    Lieben GruĂź Tine

  2. Ich kann mir shcon vorstellen, dass auch Babyflaschenwärmer gelegentlich Probleme machen, wenn es einer ganz genau nimmt. Elektrogeräte lösen halt immer das ungute Gefühl aus, es könnte defekt sein und einen Brand auslösen. Und realistisch betrachtet passiert das ja auch gelegentlich (an Land; erfreulicherweise meines Wissens noch nie auf einem Kreuzfahrtschiff).

    Bzgl. Kinder: Anscheinend kommt es doch ab und zu vor, dass Passagiere vom Reisebüro aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit nicht darauf hingewiesen werden, wenn Kinder unter einem bestimmten Alter nicht mitfahren dürfen (ähnliches Thema wie Schwangeren). Da aber dort in den Reisebedingungen klar drinsteht, dass das Boarding für Kinder unter X Jahren verweigert wird und das Risiko allein der Passagier trägt, schaut man da ziemlich in die Röhre.

    Gerade bei Kreuzfahrten zeigt sich einfach immer wieder: Wer lesen kann (und diese Fähigkeit auch einsetzt) ist klar im Vorteil …

  3. Handschellen – wieso sind die skuril?
    Das ist zwar nicht mein Fall, aber da gibt es schon Spielchen, fĂĽr die man die braucht. :-)

  4. @Konstantin: Ich nehme an, dass die typischerweise indischen bzw. israelischen Security-Leute an Bord auf Handschellen einen Exklusiv-Anspruch erheben und denen recht egal ist, was man sonst noch mit den Dingern anstellen kann ;-) Jedenfalls wird das Verbot von Handschellen in den Reisebedingungen mehrere Kreuzfahrtgesellschaften explizit erwähnt.

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann ich auf einem MSC-Kreuzfahrtschiff meine Zeitung (E-Zeitung), auf einem Laptop lesen.

  6. @Siggemann: grundsätzlich spricht da nichts dagegen. Sie benötigen halt eine Internet-Verbindung, um die Zeitung zu laden. Übe die bei MSC an Bord angebotenen Internet-Pakete ist das möglich. Ich habe meine Süddeutsche Zeitung auf der MSC Seaside jedenfalls am Smartphone laden können.

  7. Hallo liebe Kreuzfahrtfans!

    Mache demnächst ab Hamburg eine MSC Kreuzfahrt. Laut Reisebedingungen sind sämtliche Spitze und scharfe
    Gegenstände im Gepäck untersagt. Ich finde es jedoch nicht zumutbar, dass man bei einer 2 woechigen Reise auf
    z.b. Nagelschere bzw. Nagelfeile verzichten soll. AuĂźerdem wĂĽrde ich gerne mein kleines Schweizer Taschenmesser in
    den Koffer packen.
    Wer hat Erfahrungen bei Mitnahme solcher Gegenstände ?
    Vielen Dank !!

  8. @Marco: Nagelschere ist ĂĽberhaupt kein Problem – im Handgepäck im Flugzeug nicht erlaubt, aber am Kreuzfahrtschiff definitiv schon. Den Reedereien geht es darum, dass keine ernsthaften Waffen mit an Bord genommen werden. Insofern ist ein Schweizer Taschenmesser irgendwo im Grenzbereich, sollte aber dennoch durchgehen. Auf jeden Fall solltest Du das Taschenmesser aber aber im aufgegebenen Koffer transportieren, nicht im Handgepäck, weil immer mehr Häfen eine zusätzliche, flughafenähnliche Sicherheitskontrolle im Terminal machen und da könnte ein Taschenmesser evtl. Probleme machen.
    Selbst wenn die Reederei das Taschenmesser nicht akzeptieren sollte, wird es nicht wie am Flughafen üblich konfisziert und entsorgt, sondern schlimmstenfalls einbehalten und am Ende der Kreuzfahrt wieder ausgehändigt.
    Schöne Reise!

  9. Meiner Frau hat man bei der Eintrittskontrolle auf der MSC Musica das kleinste Taschenmesser von Viktorinox abgenommen. Beim Verlassen des Schiffes war das kleine, schöne Messerchen nicht mehr vorhanden!

  10. @Thomas Schilling: Haben Sie beim Abgeben des Taschenmessers bei der Einschiffung keine Quittung/Abholschein dafĂĽr bekommen? Denn damit sollte es wohl möglich ein, Ersatz einzufordern (wenn sich denn der Aufwand dafĂĽr lohnt …).

  11. Bei einigen Kaben bei MSC seashore steht dabei dass ein Föhn vorhanden ist, bei der von uns gebuchten jedoch nicht.
    Darf ich einen Föhn mitnehmen, oder ist ohnehin in jeder Kabine einer vorhanden?

  12. @Traude Schwarzwallner: Föns sind auf Kreuzfahrtschiffen wegen der davon ausgehenden Brandgefahr generell verboten. Aber Sie werden auf jedem Schiff in jeder Kabinenkategorie immer einen Fön finden, meist in der Spiegeltisch-Schublade. Wenn mal kein Fön da sein sollte, gleich den Kabinensteward danach fragen.

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